Felix Reinhardt

Felix Reinhardt

Rechtsanwalt
Telefon: 0049-40-355 10 70
Fax: 0049-40-355 107 11
http://www.rechtsanwalt-reinhardt.de

Schwerpunkte
• Arbeitsrecht
• Miet- und WEG-Recht
• Straßenverkehrsrecht
• Allgemeines Zivilrecht
• Forderungseinzug / Inkasso

Rechtsanwalt Reinhardt bietet deutschlandweit fundierte juristische Beratung in einem breiten Spektrum des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten und Strafrechts an. Schwerpunkte liegen hierbei im Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Verkehrsrecht. Stellen Sie gern Ihre Anfrage, wenn Sie ein Problem aus einem anderen Rechtsgebiet haben. Die weitere Vorgehensweise lässt sich leichter in einem anschließenden persönlichen Gespräch erörtern.


Arbeitsrecht
Herr Reinhardt vertritt sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern. Dies betrifft beispielsweise Fragen zu Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Befristung, Berufsausbildung, Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Nebentätigkeit, Probezeit, Überstunden, Wettbewerbsverbot und Urlaub. Seine Tätigkeit reicht von Beratungsleistungen über die außergerichtliche bis zur gerichtlichen Interessenswahrnehmung, wie etwa in Kündigungsschutzverfahren.

Miet- und WEG-Recht
Mieter und Vermieter berät und vertritt Herr Reinhardt auf dem Gebiet der Wohn- und Geschäftsraummiete unter anderem bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, bei Mietmängeln, Minderung und Schadensersatz, Prüfung und Gestaltung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug sowie Problemen bei Kautionsauskehrung. Ferner berät und vertritt Herr Reinhardt Wohnungseigentumsgemeinschaften, deren Verwalter sowie einzelne Wohnungseigentümer, wenn es beispielsweise innerhalb der WEG oder mit Dritten zu Streitigkeiten kommt.

Straßenverkehrsrecht
Herr Reinhardt berät und vertritt Sie weiterhin zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten, schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:

  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzforderungen
  • Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Geschwindigkeitsverstöße
    • Abstandsdelikte
    • Rotlichtverstöße
    • Fahrzeugmängel
    • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
    • Alkoholfahrt
    • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht
    • Verkehrsunfallflucht
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Nötigung
    • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    • Körperverletzung
    • Trunkenheit im Verkehr
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    • Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)

Nach einem Verkehrsunfall, ob verschuldet oder unverschuldet, können viele schwerwiegende Probleme auf Sie zukommen, die nicht selten einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand für Sie zur Folge haben.

Oftmals nutzen Versicherungsunternehmen die Situation zu ihren Gunsten aus, dass der Unfallgegner nicht oder unzureichend kompetent vertreten ist. So werden oft unzulässige Kürzungen vorgenommen und Beweise gefordert, die für die Schadensabwicklung eigentlich nicht relevant sind. Auf diese Art und Weise wird zu Ihren Lasten gespart. Zudem sind die Schadensabrechnungen derart intransparent, dass man Fehler nicht bemerkt und sich dagegen zur Wehr setzt. Oft hat man auch schlichtweg nicht den Überblick, welche Schadenspositionen tatsächlich entstanden sind und geltend gemacht werden können. Herr Reinhardt erörtert mit Ihnen, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen, und prüft bereits vorgenommene Abrechnungen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls gehört in fachkundige Hände, die alle Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.

Für den Fall, dass Sie "geblitzt" wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, sollten Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem "Blitzfoto" geschlagen geben. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falscher Handhabung der Messgeräte oder äußeren Einflüssen (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Ein "Blitzfoto" ist ebenfalls oftmals kein hinreichender Beweis. Viele Bußgeldbescheide werden daher von den Gerichten wegen falscher Messungen für ungültig erklärt.

Bei Problemen mit der Polizei oder Bußgeldbehörde übernimmt Herr Reinhardt Ihre Verteidigung, nimmt Einsicht in die Ermittlungsakte und prüft die Methode und das Ermittlungsergebnis der Behörden.

Allgemeines Zivilrecht
Gern ist Ihnen Herr Reinhardt auch bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts behilflich. Dies umfasst beispielsweise sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz, Abwicklung von Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen, Reiserecht und Darlehensverträge.

Forderungseinzug / Inkasso
Bei ausstehenden Zahlungen hilft Herr Reinhardt Ihnen durch effiziente Forderungsbeitreibung zu vermeiden, einen finanziellen Verlust zu erleiden.

  • das außergerichtliche Mahnwesen
  • der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner
  • die Überwachung von fristgerechten Zahlungseingängen
  • die kostengünstige und schnelle Geltendmachung Ihrer Forderungen im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Erwirkung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids
  • die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens nach Einlegung von Widerspruch oder Einspruch
  • die Durchsetzung Ihrer titulierten Forderung durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Im Unterschied zu Inkassounternehmen können Rechtsanwälte eine ganzheitliche Dienstleistung in diesem Bereich anbieten. Ihnen ist hierbei der Rückgriff auf das gesamte rechtliche Spektrum von Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung erlaubt. Angefangen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung bleibt die Bearbeitung der Angelegenheit stets in einer Hand.

Oftmals endet das Verfahren bereits nach Versendung des vorgerichtlichen Mahnschreibens oder mit Beantragung des Mahnbescheids. Die Kosten bleiben hierbei überschaubar. Im Übrigen hat der Schuldner ohnehin sämtliche anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten verzugsbedingt zu tragen.

Mit dem Vollstreckungsbescheid in der Hand haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderung 30 Jahre lang zwangsweise durchsetzen zu können. Sofern Sie mir den Auftrag hierzu erteilen, überwache ich die diesbezüglich geltenden Fristen und unternehme in regelmäßigen Abständen erneut Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, damit Ihre Forderung schnellstmöglich erfüllt wird.





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