Eine wichtige Kompetenz unserer Kanzlei liegt im Erb- und Familienrecht.
Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngster Zeit in der anwaltlichen Praxis zunehmend
an Bedeutung.
Erben stehen zunehmend komplexen erbrechtlichen Fragen gegenüber.
Wir begleiten sie – vor dem Erbfall – mit Fragen der Gestaltung der Erb- und Vermögensfolge und – nach eingetretenem Erbfall – mit der Regelung erbrechtlicher Ansprüche, und zwar einerseits mit deren Durchsetzung, andererseits mit deren Abwehr.
Hier spielt das Pflichtteilsrecht eine wesentliche Rolle. Zudem werden immer wieder erbschaftssteuerrechtliche Fragen aufgeworfen, die bei einer vernünftigen erbrechtlichen Beratung der Beantwortung bedürfen.
Das Familienrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, das eine hohe Spezialisierung verlangt, zumal es ständig Gesetzesänderungen und neue Entwicklungen in der Rechtsprechung gibt.
Neben den allgemeinen familienrechtlichen Sachverhalten begleiten wir auch Mandate, in denen Betriebsvermögen (Unternehmen, Firmen, Beteiligungen) und größere Immobilienvermögen von Bedeutung sind:
Ehe & Heirat
Eheverträge
Scheidung und Trennung
Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvertrag
Immobilien bei Trennung und Scheidung
Sorgerecht und Umgangsrecht
Unterhalt Ehegatten (Ehe und Scheidung)
Kindesunterhalt, Elternunterhalt
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Güterrecht, Güterstand
Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
Internationales Familienrecht
Erbrecht in Ehe und Scheidung
Dank unserer internationalen Ausrichtung können wir dabei auch grenzüberschreitende Sachverhalte kompetent betreuen.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Beratung und Vertretung im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Markenrecht, Arbeitsrecht sowie IT- und Medienrecht. Branchenkenntnisse und damit zusammenhängende Spezialprobleme dürfen Sie von uns erwarten. Zu unseren Mandanten gehören insbesondere Gesellschafter, Investoren, Vorstände, Geschäftsführer und Vertriebsmittler.
Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit
Finanzdienstleistungen & Finanzierung
Unternehmensnachfolge & Stiftung
Handelsrecht & Vertriebsrecht
IT-Recht
Immobilienrecht
Medienrecht
Markenrecht & Urheberrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Arbeitsrecht
Internationales Recht
Das Markenrecht ist Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Durch immer stärker zunehmende Produktpiraterie und die steigende Verletzung von Urheberrechten ist der Schutz geistigen Eigentums heute wichtiger denn je.
Wir bieten Ihnen daher eine fundierte Beratung zu allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wir überprüfen für Sie Marketing – und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Außerdem beraten wir Sie umfassend bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen.
Sollten bereits Verstöße gegen Ihre Marke beziehungsweise Ihr Patent vorliegen, gestalten wir für Sie individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen und helfen Ihnen, Ihre Interessen auch gerichtlich geltend zu machen.
Sollten Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sein, helfen wir unseren Mandanten zu prüfen, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt.
Das Wettbewerbsrecht reguliert den Wirtschaftsverkehr und schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit.
Die Gebote der Fairness unter Mitbewerbern sind vor allem im UWG geregelt.
Bei Verstößen droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Besondere Herausforderungen im Wettbewerbsrecht liefern der Online-Handel, Social-Media-Aktivitäten und neue digitale Formen der Werbung.
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Freiberufler in allen Fragen des Wettbewerbsrechts, insbesondere bei folgenden Themen:
Beratung im Werberecht, insbesondere die rechtliche Begleitung von Werbekampagnen, die Abgrenzung im Bereich der Schleichwerbung sowie der Schutz vor Abmahnungen wegen irreführender Werbung.
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
Abwehr bzw. Durchsetzung von – Abmahnungen, z.B. bei Abmahnungen wegen der Datenschutzgrundverordnung
Überprüfung von Internet-Auftritten wie Online-Shops oder Social-Media-Profilen auf Wettbewerbsverstöße.
Durch immer stärker zunehmende Produktpiraterie und die steigende Verletzung von Urheberrechten ist der Schutz geistigen Eigentums heute wichtiger denn je.
Wir bieten Ihnen daher eine fundierte Beratung zu allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wir überprüfen für Sie Marketing – und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Außerdem beraten wir Sie umfassend bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen.
Sollten bereits Verstöße gegen Ihre Marke beziehungsweise Ihr Patent vorliegen, gestalten wir für Sie individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen und helfen Ihnen notfalls Ihre Interessen auch gerichtlich geltend zu machen.
Sollten Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sein, helfen wir unseren Mandanten zu prüfen, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt.
Entwicklung und Vermarktung von Produkten erfordern komplexe Recherchen über die Zulässigkeit von Markennamen und Designs.
Darüber hinaus stellen Fälschungen und Nachahmungen Rechteinhaber vor immer größere Herausforderungen.
Unsere langjährige Marken- und Designpraxis umfasst sowohl die strategische Beratung zu Marken- und Designanmeldungen, die Beratung bei der kommerziellen Verwertung von Schutzrechten und Know-Hows als auch die Prozessvertretung.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir Unternehmensinhaber und Anteilseigner von GmbHs und Personengesellschaften zu ihren Rechten und Pflichten als Gesellschafter.
Zu unseren Kompetenzen zählt die Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen, Stimmrecht, Gewinnverteilungen oder auch Wettbewerbsverbote.
Im Gesellschafterstreit vertreten wir Sie mit unserer Erfahrung und strategischem Know-How und setzen Ihre Interessen durch.
Wir entwickeln Strategien zur Haftungsvermeidung des Managements und der Mitarbeiterbeteiligung. Bei Konflikten um die Stellung und Befugnisse des Geschäftsführers vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Wir beraten sie umfassend im Bankrecht bezüglich Darlehen, Bürgschaften, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung.
Unsere Kanzlei bietet Bankkunden Schutz, prüft Verträge, Vertragsklauseln und stärken Bankkunden im Geschäftsverkehr mit Banken den Rücken.
Das „Musikrecht & Entertainmentrecht“ umfasst alle Rechtsgebiete, die für Musikschaffende (Musiker, Sänger, Songwriter, Produzenten, Autoren, Songwriter, Filmkomponisten, Bands etc.) und andere Künstler (z.B. Comedian, Schauspieler etc.) wie auch für Musikverwerter (Labels, Verlage, Tonträgerhersteller, Vertriebe, Managments etc.) und Veranstalter (Konzertveranstalter, Bühnen etc.) relevant sind.
Hierbei sind unterschiedliche Rechtsgebiete relevant wie z.B. das Urheberrecht, das Verlagsrecht, das Recht der Verwertungsgesellschaften sowie sonstige Fragen des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes.
Zum Musikrecht gehört neben dem Urheberrecht vor allem auch das Vertragsrecht.
Typischerweise geht es um Verträge mit Künstlern, Bands, Verlagen, Labels, Vertrieben, Tonträgerherstellern, Künstlermanagements, Agenturen, Konzertveranstaltern usw., aber auch um Gesellschaftsverträge z.B. zwischen den Mitgliedern einer Band oder den Betreibern eines Labels oder eines Tonstudios sowie um Mietverträge in Bezug auf Proberäume, Tonstudios etc. sowie Werk- und Dienstverträge im Bereich der Musikproduktion und des Sounddesign.
Wir bieten eine kompetente rechtliche Beratung und kennen die Branchengepflogenheiten.
Eine für Kreative unabdingbare Voraussetzung, um sich rechtlich abzusichern und den Kopf frei zu haben für das kreative Schaffen.
Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht.
Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.
Auch im Bereich des Leasingrechts stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite.
Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht.
Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.
Auch im Bereich des Leasingrechts stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite.